Die elf gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen während der Entwicklung eines jungen Menschen dienen dazu, bei Kindern frühzeitig Entwicklungsstörungen oder Erkrankungen zu erkennen. Sie sind für alle Kinder kostenfrei, wobei die zusätzlichen Untersuchungen U10, U11 und J2 nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Eltern sollten diese Untersuchungen bei Ihren Kindern durchführen lassen. Hierzu gibt es das gelbe Kindervorsorgeheft, in dem die Untersuchungen dokumentiert werden.
Die Untersuchungen während der Kindheit
- Bei allen Vorsorgeuntersuchungen wird das Kind gründlich körperlich untersucht, gemessen und gewogen. Hierzu muss es soweit nötig auch entkleidet werden. Der Arzt wird sich bei allen Untersuchungen nach Ernährung, Stuhlgang, auffälligem Verhalten, Auffälligkeiten am Körper, häufigen Erkrankungen und Fieberkrämpfen erkundigen.
- Die U1 innerhalb der ersten vier Lebensstunden wird meist direkt nach der Geburt durchgeführt. Das Neugeborene wird mehrmals auf Herzschlag, eigene Bewegungen, Atmung, Reflexe und Hautfarbe und auch auf Fehlbildungen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, Vorhandensein eines Afters) und Geburtsverletzungen untersucht.
- Die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag beinhaltet neben der erneuten körperlichen Untersuchung auch eine Blutentnahme, um wichtige Stoffwechsel-, Organ- und Hormonstörungen wie z. B. die Unverträglichkeit von Fruchtzucker (Fruktoseintoleranz) festzustellen. Eine Ultraschalluntersuchung dient der Früherkennung von Fehlstellungen im Hüftgelenk.
- Bei der U3 zwischen der 4. und 6. Lebenswoche beachtet der Arzt vor allem die ersten Entwicklungsschritte des Kindes. Körpermaße und Gewicht geben Aufschluss über die körperliche Entwicklung, die Hüftgelenke werden erneut per Ultraschall kontrolliert. Reagiert das Kind auf seine Umwelt, z. B. auf laute Geräusche? Der Arzt wird sich außerdem nach Ernährung, Stuhlgang und Verhalten des Kindes (ist es z. B. apathisch, lebhaft, schreit es viel) erkundigen.
- Die U4 zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat widmet sich den Sinnesorganen auf altersgerechte Entwicklung. So können Seh- und Hörstörungen frühzeitig erkannt und ggf. behandelt werden. Der Arzt spricht auch die notwendigen Impfungen an.
- Die U5 zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat ermittelt, ob sich auch die Bewegungen altersentsprechend entwickeln. In diesem Alter sollte sich ein Baby schon selbst vom Rücken auf die Seite oder den Bauch drehen und Blickkontakt aufnehmen. Auch Hör- und Sehvermögen überprüft der Arzt erneut. Wichtig ist, ob das Kind Interesse für angebotenes Spielzeug zeigt oder auf vertraute Geräusche reagiert.
- Die U6 zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat richtet ihr Augenmerk vor allem auf die altersgerechte Weiterentwicklung wie Hören und Sehen, auf erste Laute oder Worte sowie Steh- und Gehversuche.
- Die U7 zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat untersucht neben der Weiterentwicklung des Körpers und insbesondere des Sprechens auch soziales Verhalten und die Reaktion auf fremde Menschen. Bei der körperlichen Untersuchung achtet der Arzt darauf, ob sich das Kind geschickt bewegt und seine Bewegungen gut steuern kann (freie Schritte ab dem 15. Lebensmonat, später Treppensteigen mit Festhalten).
- Die U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat untersucht erstmals, ob beim Kind Zahnprobleme, eine Kieferverformung oder Allergien bestehen. Kurz vor der Kindergartenreife ist die Untersuchung auf altersgerechte Sprache, Verhaltensstörungen und das Verhalten gegenüber anderen Kindern (soziales Verhalten) besonders wichtig (Kassenleistung seit 01.07.2008).
- Bei der U8 vor dem vierten Geburtstag wird festgestellt, ob sich das Kind altersgerecht weiterentwickelt hat, ob Sehen, Hören, Sprechen und Bewegungsabläufe entsprechend gereift sind. Der Kinderarzt wird auch nach auffälligem Verhalten fragen, z. B. ob das Kind im Kindergarten gut zurechtkommt.
- Die U9 nach fünf Lebensjahren ist die letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung. Die altersentsprechende körperliche, geistige und auch zwischenmenschliche Entwicklung wird kontrolliert, nun kann auch eine erste Abschätzung der Schulreife erfolgen. Seh- und Hörstörungen kann der Arzt jetzt noch rechtzeitig vor Schulbeginn erkennen.
- Bei der U10 zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr kann der Arzt Entwicklungsstörungen und Lernprobleme wie eine Lese- oder Rechtschreibstörung, Rechenschwäche oder Aufmerksamkeitsstörungen erkennen. Das Kind wird auch auf Störungen in der Bewegungsentwicklung, etwa durch mangelnde Bewegung, oder Übergewicht untersucht (Individuelle Kassenleistung).
- Die U11 zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr legt einen Schwerpunkt auf eventuelle Schulprobleme, sowohl was den zu lernenden Stoff als auch das Verhalten in der Gruppe angeht. Ob das Kind elektronische Medien in gesundheitlich vertretbarer Weise nutzt, ermittelt der Arzt ebenfalls. Die Untersuchung dient auch dazu, eine gesunde Lebensweise mit ausreichend Bewegung und Sport zu fördern und Eltern sowie Kind entsprechend zu beraten (Individuelle Kassenleistung).
- Zusätzlich zu diesen Untersuchungen werden bei jedem Kind die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Die Untersuchungen im Jugendalter
- Bei der J1 – erste Jugendgesundheitsuntersuchung – zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr ermittelt der Arzt Haltungsschäden, kontrolliert, ob alle empfohlenen Impfungen durchgeführt wurden, ob es erste Hinweise auf dauerhafte (chronische) Erkrankungen wie Diabetes, Übergewicht, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Bluthochdruck oder Suchtverhalten (insbesondere Rauchen) gibt. Der Arzt spricht mit seinen Patienten auch über Pubertät und Sexualität.
- Die J2 – zweite Jugendgesundheitsuntersuchung – zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr soll vor dem endgültigen Eintritt ins Erwachsenenalter Pubertäts- und Sexualitätsstörungen erkennen. Der Arzt berät Jugendliche zu gesundheitlichen Aspekten bei der Berufswahl (Individuelle Kassenleistung).
Sind die Vorsorgeuntersuchungen schmerzhaft?
Nein. Außer bei der U2 und eventuell bei den Jugendgesundheitsuntersuchungen sind bei den Vorsorgeterminen keine Blutentnahmen vorgesehen. Im Wesentlichen untersucht der Arzt die Kinder gründlich, auch Seh- und Hörtests werden gemacht. Impfungen gehören nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen, aus praktischen Gründen kann der Arzt diese allerdings zum selben Arzttermin durchführen.